Bausparen bringt nicht nur hohe Renditen: Je nach Einkommenssituation sparen auch Staat und Arbeitgeber noch fleißig mit.
Alle Förderungen auf einen Blick!
- Vermögenswirksame Leistungen: je nach Tarifvertrag bis zu 470 EUR VL vom Arbeitgeber.
- 9 % Arbeitnehmersparzulage: vom Finanzamt auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL).
- 8,8% Wohnungsbauprämie: auf maximal 512 EUR / 1.024 EUR (ledig/verheiratet) zusätzlicher Sparleistung – die Prämie gibt es bereits ab dem 16. Lebensjahr.
- Bei Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, kann das Guthaben nach 7 Jahren frei verwendet werden.
Wohnungsbauprämie
Mit BHW PrämienBausparen zahlt sich Bausparen richtig aus.
Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohnungsbauprämie
Bruttoeinkommen Familienstand | Angestellte + Lohnempfänger |
Beamte |
---|---|---|
Alleinstehende ohne Kinder | 30.785,- EUR | 28.536,- EUR |
Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend | 36.241,- EUR | 33.348,- EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder | 58.904,- EUR | 55.272,- EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind | 66.111,- EUR | 62.280,- EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 73.119,- EUR | 69.288,- EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder | 80.127,- EUR | 76.298,- EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder | 61.569,- EUR | 57.072,- EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind | 69.468,- EUR | 64.080,- EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 77.544,- EUR | 71.088,- EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder | 85.620,- EUR | 78.096,- EUR |
Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.
Die Einkommensgrenzen betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).
Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.932 EUR bzw. 3.864 EUR je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahren (1.080 EUR bzw. 2.160 EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Persönliche Voraussetzungen: Begünstigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 16 Jahren, d.h. der Begünstigte muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden. Ausnahme: Vollwaisen.
Änderungen ab 2009
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z.B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist – allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in 2008 noch mindestens ein tariflicher Sparbeitrag geleistet wurde, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.
Arbeitnehmersparzulage
Mit BHW PrämienBausparen zahlt sich Bausparen richtig aus
Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470,- EUR (monatlich 39,17 EUR) vermögenswirksame Leistungen auf Ihren BHW PrämienBausparen anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470,- EUR 9% Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage
Bruttoeinkommen / Familienstand | Angestellte + Lohnempfänger |
Beamte |
---|---|---|
Alleinstehende ohne Kinder | 20.836 EUR | 20.335 EUR |
Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend | 25.068 EUR | 24.567 EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder | 40.793 EUR | 39.791 EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind | 46.601 EUR | 45.600 EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 52.430 EUR | 51.407 EUR |
Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 3 Kinder | 58.353 EUR | 57.215 EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder | 41.713 EUR | 40.711 EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind | 47.521 EUR | 46.519 EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 53.368 EUR | 52.327 EUR |
Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 3 Kinder | 59.292 EUR | 58.135 EUR |
Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.
Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).
Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824 EUR bzw. 3.648 EUR je Kind) und die Erziehungsfreibeträge (1.080 EUR bzw. 2.160 EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
BHW Wohn-Riester
Ihr Verkaufsturbo
Ab sofort bieten Sie Ihren Kunden mit „Wohn-Riester“ einen staatlich geförderten Anreiz in die eigenen vier Wände. Dafür können Sie auf die neu zertifizierten Produkte von Ihrem Partner BHW zugreifen!
Was bedeutet „Wohn-Riester“ für Ihre Kunden?
- Der Kauf oder der Bau einer selbstgenutzten Immobilie in Deutschland wird gefördert.
- Bauspar- und Darlehensverträge für den Bau und Kauf von selbst genutzten Wohnimmobilien gehören zu den geförderten Produkten.
- Bei Renteneintritt kann das geförderte Altersvorsorgekapital für die Entschuldung eingesetzt werden.
Mit den BHW Wohn-Riester-Produkten haben Sie gleich drei Kundengruppen, die Ihre Beratung brauchen, um an die volle staatliche Förderung zu kommen:
- Sparer, die sich noch nicht festlegen, aber sich heute trotzdem die Riester-Förderung sichern möchten: BHW Förder maXX
- Ältere Eigenheimbesitzer, die bei Rentenbeginn schuldenfrei sein möchten: BHW Förder maXX
- Sofort-Finanzierer – ideal für Familien, die ihre Immobilie gleich nutzen: BHW Förder Baudarlehen